Einreichplan

Der Einreichplan:

„Ein Einreichplan ist ein für das Baubewilligungsverfahren erstellter Plan, der das Bauvorhaben in seinen wesentlichen baurechtlich relevanten Merkmalen darstellt und Bestandteil der Einreichunterlagen gemäß NÖ Bauordnung ist.“

In §14 und §15 der NÖ-Bauordnung ist festgelegt, für welche Bauvorhaben eine Baubewilligung zu beantragen ist. Für diesen Antrag sind Unterlagen erforderlich, die es der Baubehörde erlauben, das geplante Vorhaben ausreichend zu beurteilen und ein entsprechendes Verfahren durchzuführen.

Diese Unterlagen sind insbesondere: ein aussagekräftiger Plan – eben der Einreichplan – und eine Baubeschreibung, in der alle technischen Details des Vorhabens fachlich korrekt erläutert werden.

Daneben können von der Behörde weitere Unterlagen gefordert werden („wenn dies für die Beurteilung des Projektes erforderlich ist“), hier gibt die Bauordnung der Behörde einen sehr großen Spielraum, da im Gesetz nicht bestimmt ist, welche Unterlagen konkret gemeint sind; hier kann der jeweilige Sachbearbeiter mehr oder weniger frei entscheiden, was er/sie für erforderlich hält um ein Bauvorhaben ausreichend beurteilen zu können.

Der mit den regionalen Bauämtern vertraute Fachmann weiß, welche Unterlagen üblicherweise erforderlich sind bzw. kann dies bereits im Vorfeld mit der Behörde absprechen.

Dem Gesetz entsprechend ist mit der Erstellung der Unterlagen ein befugter Fachmann zu beauftragen.

Das sind im Wesentlichen Baumeister und Zivilingenieure (Architekten). Nur in Ausnahmefällen können auch andere Gewerbetreibende Pläne erstellen, wenn ausschließlich Arbeiten getätigt werden, die in deren Gewerbeberechtigung fallen.

Ebenfalls von der Erfordernis eines befugten Planverfassers ausgenommen sind gewisse Vorhaben gem. §15 der NÖ-Bauordnung. Allerdings werden auch hier beurteilungsfähige Unterlagen vorausgesetzt.
Es empfiehlt sich daher auch in diesen Fällen erfahrene Fachleute mit der Erstellung zu beauftragen, da sonst selbst vermeintlich einfache bauliche Maßnahmen zu langwierigen Verfahren führen können.

„Planung ist das halbe Leben“

Gut strukturierte Vorbereitung erleichtert in allen Lebenslagen das Erreichen von Zielen erheblich – ganz gleich, ob im privaten Umfeld, im Beruf oder in anderen Bereichen.
Im Bauwesen stellt die Planung einen zentralen Bestandteil jedes Projekts dar, sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung. Eine sorgfältige Bauplanung trägt wesentlich dazu bei, Kosten zu optimieren, Abläufe effizient zu gestalten und die Sicherheit zu gewährleisten.

Am Anfang steht die Idee des Bauherrn

Diese Idee wird vom Planer Schritt für Schritt unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer und gestalterischer Aspekte weiterentwickelt. Ziel ist es, innerhalb der Rahmenbedingungen eine optimale Lösung zu finden.

Zu Beginn eines Projekts müssen daher die grundlegenden Ziele definiert werden.
   °) funktionale Anfoprderungen
    
°) gestalterische Vorstellungen

Rahmenbedingungen und Grenzen

Auch wenn die Wünsche und Ideen der Bauherrn oft vielfältig sind, unterliegt die konkrete Planung bestimmten Einschränkungen.
Diese ergeben sich insbesondere aus:
  °) technischen Anforderungen
  °) wirtschaftlichen Überlegungen
  °) rechtlichen Vorgaben (Bauordnung, Flächenwidmung, örtliche Bauvorschriften)

Ein Bauprojekt kann nur umgesetzt werden, wenn alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der erfahrene Planer berücksichtigt jedenfalls:
  °) Erschließung und Zugänglichkeit sowie vorhandene Infrastruktur
  °) Umweltbedingungen und rechtliche Rahmenbedingungen
  °) Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit

Planungsphasen im Bauprozess
  1. Skizze:
    Erste Ideenfindung, oft freihändig und ohne Maßstab.
  2. Vorentwurf und Entwurf:
    Entwicklung eines Raumkonzepts, Lage am Grundstück, Abschätzung der erforderlichen Größe des Bauwerks, meist schon maßstäblich, z. B. 1:200.
  3. Einreichunterlagen:
    Pläne, Baubeschreibung usw., fachlich korrekte Darstellung, meist im Maßstab 1:100 als Grundlage für das behördliche Genehmigungsverfahren.
  4. Ausführungsplanung:
    Grundlage für die konkrete Umsetzung (Maßstab 1:50 / 1:25 / 1:10 …)

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