Bauleitung / Bauaufsicht

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Bei all der Vielfalt, die sich in den letzten Jahren im Baubereich entwickelt hat, ist es ganz klar, dass man als Bauherr nicht entsprechend fachlich geschult oder ausgebildet sein kann, um solche Projekte selbst zu koordinieren und zu überwachen. Dann sollte man sich - wie in der Medizin, in der Juristerei und in vielen anderen Bereichen auch - eines Sachkundigen bedienen, der bei der Umsetzung des Projektes behilflich sein kann.

Ausschreibung und Vergabe:

Für die zu vergebenden Arbeiten werden Offerte von entsprechend befugten Firmen in Form von Ausschreibungen eingeholt. Für Gewerke kleineren Umfanges, für Installationsarbeiten und andere Spezieal-Gewerke werden Angebote nach funktionaler Beschreibung eingeholt.

Anschließend werden die angebotenen Preise gegenübergestellt und dem Bauherrn ein belastbarer Vergabevorschlag unterbreitet. Die eigentliche Vergabe erfolgt stets direkt zwischen dem Bauherrn und den jeweiligen Professionisten. Wir werden Empfehlungen bezüglich unserer Erfahrungen mit den in Frage kommenden Handwerkern abgeben, die letzte Entscheidung hinsichtlich der Vergabe bleibt jedoch immer bei den Bauherrn.

Ausschreibungen und Angebote dienen als Grundlage für die Vergabe; die Gesamtsumme eines Angebotes muss dann nicht zwingend auch der Abrechnungssumme entsprechen; insbesondere bei Umbauten ist eine aufmaßbezogene Abrechnung üblich und sinnvoll.

Bauaufsicht, Bauleitung, Baustellenkoordination:

Wir leiten und beaufsichtigen die Arbeiten auf Ihrer Baustelle; wir kümmern uns nicht nur um die zeitgerechte Einteilung der Firmen und die Einhaltung des Bauzeitplanes, wir kontrollieren auch die Qualität der Ausführung und ob diese normkonform und entsprechend dem Stand der Technik erfolgt.

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

Dieses Gesetz regelt die Koordination der Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen.Mit der Funktion des Planungs- und Baustellenkoordinators und ggf. Erstellung des Sicherheits- undGesundheitsschutzplanes (SIGE-Plan) und dessen laufende Aktualisierung hat der Auftraggeber ent-sprechend geschulte und fachkundigen Personen zu beauftragen.Der AG darf diese Funktionen nur dann selbst übernehmen, wenn er über entsprechendeFachkenntnisse verfügt! Die Funktionen können sowohl von Personen aus dem Kreis derausführenden Firmen übernommen werden alsauch vom Planer oder Leiter der Baustelle.

ACHTUNG: Wenn Sie Bauaufträge vergeben, erkundigen Sie sich immer, ob diese Leistungen imAngebot enthalten sind oder ob das noch extra beauftragt werden muß. Leider „verschweigen“ mancheAnbieter selbst bei Generalunternehmerofferten den Aufwand für das BauKG… und erst kurz vorBaubeginn wird man dann „darauf aufmerksam gemacht“…… natürlich gerne mit dem gleichzeitigen Angebot, diese Serviceleistung gegen entsprechendesEntgelt zu übernehmen.