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1. Du sollst vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.

2. Du sollst prüfen oder prüfen lassen, ob alle bestehenden Bauwerke über eine Benützungsbewilligung verfügen.

3. Du sollst prüfen oder prüfen lassen, ob alle bestehenden Bauwerke den auf der Baubehörde aufliegenden Plänen entsprechen.

4. Du sollst bei der Gemeinde die für das Grundstück geltenden Bebauungsbestimmung erfragen.

5. Du sollst zur Planung und Erstellung der Baupläne einen befugten Planverfasser (z.B. Baumeister, Architekt) beiziehen.

6. Du sollst möglichst bald beim zuständigen Gemeindeamt deine Bauabsichten bekannt geben und dich beraten lassen.

7. Du sollst mit den Nachbarn über dein Bauvorhaben reden.

8. Du sollst für das Bauansuchen vollständige Unterlagen (Bauplan, Baubeschreibung, Energieausweis ...) erstellen lassen um das Bauverfahren zu beschleunigen.

9. Du darfst erst nach Rechtskraft der Baubewilligung (Bauanzeige) mit der Ausführung beginnen.

10. Du darfst das Gebäude erst nach Abgabe der Fertigstellungsanzeige samt aller erforderlichen Ausführungsbestätigungen benutzen.